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   BGH, 03.12.1991 - 1 StR 528/91   

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BGH, 03.12.1991 - 1 StR 528/91 (https://dejure.org/1991,11998)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1991 - 1 StR 528/91 (https://dejure.org/1991,11998)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - 1 StR 528/91 (https://dejure.org/1991,11998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafausspruchs - Fehlerhafte Strafzumessung als Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 528/91
    Unter diesen Umständen mußte der Tatrichter die Spielsucht nicht ausdrücklich unter dem Gesichtspunkt des § 21 StGB erörtern, zumal Spielsucht nur ausnahmsweise zur Bejahung der Voraussetzungen des § 21 StGB führt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8 (Spielsucht); § 250 Abs. 2 Schuldfähigkeit 1).
  • BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat -

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 528/91
    Das Verhältnis der gegen Mitangeklagte verhängten Strafen zueinander kann grundsätzlich die Revision nicht rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 1991 - 5 StR 373/91 m.w.Nachw.); ein besonders gelagerter Ausnahmefall liegt hier nicht vor.
  • BGH, 12.09.1989 - 1 StR 475/89

    Voraussetzung für die Verwirklichung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 528/91
    Daß der Bedrohte die objektive Ungefährlichkeit der ihm vorgehaltenen Waffe nicht erkannte, die Drohung vielmehr ernst nahm, war hier Voraussetzung für die Vollendung des Tatbestandes (vgl. Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 12; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Wertungsfehler 2; BGH, Beschluß vom 27. November 1990 - 1 StR 663/90 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.11.1990 - 1 StR 663/90

    Strafschärfende Bewertung des Umstandes der Benutzung einer Scheinwaffe

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 528/91
    Daß der Bedrohte die objektive Ungefährlichkeit der ihm vorgehaltenen Waffe nicht erkannte, die Drohung vielmehr ernst nahm, war hier Voraussetzung für die Vollendung des Tatbestandes (vgl. Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 12; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Wertungsfehler 2; BGH, Beschluß vom 27. November 1990 - 1 StR 663/90 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im

    So hat der Bundesgerichtshof in der Maskierung eines Täters wiederholt einen das Gewicht der Straftat kennzeichnenden Umstand gefunden (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 528/91 - BGH, Urteil vom 31. August 1993 - 1 StR 412/93 - BGH, Urteil vom 25. Mai 1994 - 3 StR 209/94 - BGH, Beschluß vom 11. Juli 1996 - 1 StR 365/96 - vgl. auch BGHSt 42, 43 [BGH 14.02.1996 - 3 StR 445/95]; zustimmend Tröndle, StGB 48. Aufl. § 250 Rdn. 9; vgl. auch G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 294).
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